Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer
Das Gericht beurteilt die Telefoninterviewtätigkeit damit anders als Arbeits- und Sozialgerichte, die in der Vergangenheit die Tätigkeit häufig als selbstständig ansahen.
Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Köln vom 02.07.2012
(FG Köln, 14.03.2012 – 2 K 476/06)
Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepageservice für Steuerberater
Veröffentlicht in Einkommen-/Lohnsteuer, Sozialversicherung
