Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

1. August 2012 von Nico Scholz

Das Gericht beurteilt die Telefoninterviewtätigkeit damit anders als Arbeits- und Sozialgerichte, die in der Vergangenheit die Tätigkeit häufig als selbstständig ansahen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Köln vom 02.07.2012

(FG Köln, 14.03.2012 – 2 K 476/06)

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepageservice für Steuerberater

Veröffentlicht in Einkommen-/Lohnsteuer, Sozialversicherung

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