Jahressteuergesetz 2010 vom Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt, sodass es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Das Jahressteuergesetzes 2010 umfasst u.a. die folgenden Änderungen:
- Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs .
- Ausschluss bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen aus der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (Vermeidung einer Doppelförderung).
- Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug .
- Anpassungen des Umsatzsteuergesetzes an EU-Recht und aktuelle Entwicklungen (z.B. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei der Einfuhr) sowie Einführung der elektronischen Übermittlungspflicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen .
- Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen) sowie im Grunderwerbsteuerrecht.
Des Weiteren wurden u.a. folgende Gesetzesänderungen beschlossen:
- Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften ab 2011.
- Teilweise Wiederzulassung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis zu 1.250 Euro jährlich für häusliche Arbeitszimmer.
- Einführung einer unmittelbaren Zulagenberechtigung für die Riester-Förderung von Arbeitslosengeld II-Empfängern.
- Einführung der Steuerpflicht für vom Finanzamt auf die Einkommensteuererstattung geleistete Zinsen (Erstattungszinsen).
Ebenfalls am 26.11. wurde das Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom Bundesrat verabschiedet (lesen Sie hierzu unsere weitere News vom 29.11.2010).
Quelle: www.steuerlex24.de -dem Homepage-Service für Steuerberater
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