Bundeskabinett beschließt Steuerpakete

3. September 2010 von Nico Scholz

 

Die Bundesregierung hat am 01.09.2010 die Gesetzentwürfe zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 und zum Kernbrennstoffsteuergesetz beschlossen.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 setzt sowohl auf Kosteneinsparungen als auch auf Maßnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen. Der Schwerpunkt der Konsolidierung liegt nach Auskunft des Bundesfinanzministers auf der Ausgabenseite. Hiervon sind auch die Sozialleistungen betroffen. U.a. beinhaltet der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 folgende Maßnahmen:

  • Anrechnung des Elterngeldes beim Bezug von Arbeitslosengeld II.
  • Absenkung des Elterngeldes bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 % auf 65 %.
  • Wegfall des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld.
  • Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern.

Als weitere Maßnahmen wurden u.a. beschlossen:

  • Einführung einer Luftverkehrsteuer, durch die pro Fluggast je nach Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen eine Steuer von 8 Euro, 25 Euro oder 45 Euro zu zahlen sein soll.
  • Abbau von Subventionen bei der Ökosteuer.

Zudem sollen die Verwaltungsausgaben des Bundes und die Programmausgaben mittelfristig jedes Jahr pauschal um bis zu rd. 4 Mrd. Euro reduziert werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf zum Kernbrennstoffsteuergesetz sieht eine Steuer auf den Verbrauch von Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird, vor. Es werden aber nach den Worten von Wolfgang Schäuble auch noch Lösungen in Form von Verträgen, die von der Wirkung her vergleichbar seien, diskutiert.

Beide Gesetzesvorhaben müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dabei können sich ggf. noch Änderungen zu den derzeitigen Planungen ergeben.

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater

Veröffentlicht in Allgemein, Einkommen-/Lohnsteuer, Sonstige Steuern, Sozialversicherung, Steuerrecht

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