Bundesrechnungshof fordert Überprüfung zahlreicher Umsatzsteuerermäßigungen

6. Juli 2010 von Nico Scholz

Mit seinem Sonderbericht vom 28.06.2010 empfiehlt der Bundesrechnungshof (BRH), die Vielzahl bestehender Umsatzsteuerermäßigungen zu überprüfen.

Seit Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Jahre 1968 sei die Systematik der begünstigten Tatbestände zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher geworden, so der BRH. Das ursprüngliche Ziel der Vergünstigung, bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs aus sozialpolitischen Gründen zu verbilligen, treffe heute auf viele Ermäßigungstatbestände nicht mehr zu.

So gelte der ermäßigte Steuersatz nicht nur für alltägliche Lebensmittel. Begünstigt seien beispielsweise auch Feinschmeckerprodukte wie Wachteleier und frische Trüffel. Dagegen sei für Mineralwasser der volle Steuersatz zu entrichten. Bei vielen anderen Lebensmitteln mute die Abgrenzung zwischen Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz willkürlich an. Den Abgrenzungsproblemen stehe auch die Finanzverwaltung häufig hilflos gegenüber, wie zahlreiche finanzgerichtliche Streitfälle zeigten.

Der BRH führt in seinem Bericht etliche Beispiele unterschiedlicher Leistungen und Güter auf, anhand derer die aktuellen Defizite bei den Ermäßigungstatbeständen deutlich werden. Diese seien 

  • häufig nicht mehr zeitgemäß,
  • bei ihrer Umsetzung und Kontrolle äußerst verwaltungslastig,
  • vom Regelsteuersatz vielfach nicht klar abgrenzbar

und stünden teilweise im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht.

Der BRH empfiehlt daher, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten und Ermäßigungstatbestände abzuschaffen, die den Kriterien der Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Steuergerechtigkeit nicht Stand halten würden. Soweit damit Mehreinnahmen verbunden sein sollten, sei es Sache der Politik, zu entscheiden, wie diese genutzt werden könnten. Insgesamt führten die Begünstigungstatbestände zu Steuermindereinnahmen i.H.v. rund 20 Milliarden EUR pro Jahr.

Der Bericht ist auf der Homepage des Bundesrechnungshofes veröffentlicht.

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater

Veröffentlicht in Umsatzsteuer

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