Zusammenfassende Meldung ab Juli 2010

17. Juni 2010 von Nico Scholz

Mit Schreiben vom 15.06.2010 (IV D 3 – S 7427/08/10003-03) hat das Bundesfinanzministerium zum Verfahren für die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung nach dem 30. Juni 2010 Stellung genommen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde mit Wirkung zum 01.07.2010 der Meldezeitraum für die Zusammenfassende Meldung von der bis dahin geltenden vierteljährlichen auf eine monatliche Abgabe umgestellt. Die Meldungen müssen ab diesem Zeitraum grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats übermittelt werden.

In dem Schreiben erläutert das Ministerium, wer eine Zusammenfassende Meldung abzugeben und wie die Abgabe formell zu erfolgen hat. Ferner geht das Ministerium auf die Frist sowie die inhaltlichen Angaben der Meldung näher ein. Zudem werden Ausführungen zur Berichtigung der Meldung sowie zum Anwendungszeitpunkt des Schreibens gemacht.

Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater

Veröffentlicht in Umsatzsteuer

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