Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 verabschiedet

4. Juni 2010 von Nico Scholz

Das Bundeskabinett hat am 19.05.2010 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen mit überwiegend technischem Charakter. In der nachfolgenden Übersicht werden die wichtigsten Maßnahmen aufgeführt:

1. Änderungen des Einkommensteuergesetzes:

  • Die Befristung für die Übertragung von stillen Reserven bei der Veräußerung von Binnenschiffen wird aufgehoben.
  • Für Verlustfeststellungen und Steuerfestsetzungen der Folgejahre werden materielle und formelle Erfordernisse festgeschrieben, nach denen eine Änderung des Steuerbescheides bei nachträglich erklärten Verlusten möglich ist.
  • Bei der Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen werden bestimmte öffentlich geförderte Maßnahmen ausgenommen.
  • Transferentschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem nicht im Inland ansässigen zu einem im Inland ansässigen Verein sind steuerbar.
  • In Freibetragsfällen bei Arbeitslöhnen unterhalb der Steuerbelastungsgrenze (z.B. “Saisonarbeiter”) wird von einer Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung abgesehen.
  • Einführung von Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM). Da die ursprüngliche Planung, das elektronische Verfahren bereits in 2011 einzuführen, nicht umgesetzt werden kann, und gleichzeitig eine Lohnsteuerkarte letztmalig für 2010 ausgestellt worden ist, sind Übergangsregelungen für 2011 und 2012 erforderlich.

2. Änderungen des Umsatzsteuergesetzes:

  • Rückwirkende Steuerbefreiungen privater Kulturunternehmen mit der Folge des rückwirkenden Wegfalls der Vorsteuerabzugsberechtigung (Rückabwicklung von Vorsteuerabzügen) sind künftig nur noch zeitlich begrenzt (4 Jahre) möglich.
  • Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer wird auf die Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen von Gebäudereinigern erweitert.
  • Der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke wird neu geregelt. Soweit die Vorsteuer auf Leistungen für den nicht unternehmerisch genutzten Teil entfällt, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

3. Änderungen der Abgabenordnung:

  • Die Mitteilungspflichten der Finanzbehörden bei der Geldwäsche als Ordnungswidrigkeit werden ausgeweitet. Die Finanzbehörden werden damit in die Lage versetzt, den zuständigen Verwaltungsbehörden Tatsachen über das Vorliegen einer Geldwäsche als Ordnungswidrigkeit mitzuteilen.

4. Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Grunderwerbsteuergesetzes:

  • Eingetragene Lebenspartner werden im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie im Grunderwerbsteuergesetz mit Ehegatten gleichgestellt.

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Weitere Informationen sowie den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater

Veröffentlicht in Einkommen-/Lohnsteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Verfahrensrecht

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