Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Mit Schreiben vom 05.05.2010 – IV D 3 – S 7141/08/10001 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ausführlich zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind Lieferungen an andere Unternehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Diese werden nach § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a Umsatzsteuergesetz (UStG) in Deutschland steuerfrei gestellt, sofern von hier aus die Versendung oder Beförderung der Ware erfolgt. Eine Besteuerung findet dann später im Land des Lieferungsempfängers statt.
In dem Schreiben erläutert das Ministerium neben den Grundvoraussetzungen einer (steuerfreien) innergemeinschaftlichen Lieferung auch die einzelnen Merkmale einer solchen, die in § 6a UStG näher definiert sind. Ferner werden die vom Unternehmer zu erbringenden Nachweispflichten sowie Grundsätze des Vertrauensschutzes näher erläutert.
Mit dem Schreiben wird das frühere BMF-Schreiben zu diesem Thema vom 06.01.2009 aufgehoben. Das neue Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater
Veröffentlicht in Umsatzsteuer


11. Mai 2010 um 07:26 Uhr
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Nico Scholz erwähnt. Nico Scholz sagte: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen http://cli.gs/e66Zy [...]