Gewährung eines Zuschusses für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
Gründer aus der Arbeitslosigkeit haben auch dann einen Anspruch auf Gründungszuschuss, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit besteht (BSG, Urteil vom 05.05.2010 – B 11 AL 11/09 R).
Der arbeitslos gewordene Kläger, ein Dachdecker, beantragte für den 01.10.2006 Arbeitslosengeld, das ihm die zuständige Arbeitsagentur für diesen Tag auch bewilligte. Zeitgleich beantragte er einen Gründungszuschuss ab dem 02.10.2006, wobei er die notwendigen Unterlagen erst zum 12.10.2006 der Agentur vorlegte. Daraufhin wurde die Gewährung des Gründungszuschusses mit der Begründung abgelehnt, die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit habe sich im vorliegenden Fall nicht nahtlos an den Arbeitslosengeldanspruch angeschlossen.
Mit seiner Revision gegen diese Entscheidung bekam der Kläger vor dem Bundessozialgericht (BSG) Recht.
Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus kann der Existenzgründer einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, wenn er noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Der Gründer muss zudem mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I-Empfänger gewesen sein; ein nahtloser Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit ist für die Gewährung des Gründungszuschusses ausgeschlossen.
Das BSG entschied in seinem Urteil, dass es für die Gewährung des Gründungszuschusses nicht erforderlich sei, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld nahtlos an die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit heranreicht. Nach dem Sinn und Zweck und unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Förderleistung sei lediglich ein enger zeitlicher Zusammenhang zum vorhergehenden Arbeitslosengeldanspruch notwendig. Dieser sei gewahrt, solange ein Zeitraum von ca. einem Monat nicht überschritten wird. Im vorliegenden Fall lag diese Voraussetzung vor.
(BSG, 05.05.2010 – B 11 AL 11/09 R)
DER STEUERLAND-HINWEIS:
Der Gründungszuschuss hat mit Wirkung ab dem 01.08.2006 das frühere “Überbrückungsgeld” und den “Existenzgründungszuschuss” (Ich-AG) abgelöst.
Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater
Veröffentlicht in Allgemein, Einkommen-/Lohnsteuer


19. Mai 2010 um 06:54 Uhr
Informationen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit finden Sie auch auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
19. Mai 2010 um 06:59 Uhr
Existenzgründungsberatung – Software Paket für Gründer
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Sie erhalten einen Überblick, woran Sie vor der Gründung denken müssen. Der “Gründerweg” zeigt Ihnen die einzelnen Stationen der Gründung und bündelt Existenzgründungsinformationen des BMWi.
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Die CD vermittelt interaktiv und multimedial Funktionen und Anforderungen eines Businessplans. Sie können sich anleiten lassen, wie Sie ihn textlich gliedern. Zusätzlich erstellen Sie im Finanzteil wichtige Tabellen und Übersichten, die den Businessplan vervollständigen.
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Welche Ämter muss ich aufsuchen, welche Formulare sind auszufüllen?
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alle für Sie relevanten Behörden, Ämter und notwendigen Formulare auf. Sie erfahren, welche Kosten für die Anmeldungen anfallen, mit welchen Steuern zu rechnen ist, welche Versicherungen sinnvoll sind und welche Gesetze für Ihr Gründungsvorhaben gelten.
Welche Rechtsform kommt für mein Unternehmen in Frage?
Das erfahren Sie, nachdem Sie 11 Fragen beantwortet haben. In einer Tabelle zeigt Ihnen das Programm Rechtsformen im Vergleich an. Die mit der höchsten Übereinstimmung passen am besten zu Ihrem Gründungsvorhaben, und die hinterlegte Broschüre liefert Ihnen weitere Informationen dazu.
Wie kalkuliere ich meine Preise?
Schritt für Schritt werden Sie dabei unterstützt, Ihre Preise individuell zu berechnen: Ermitteln Sie Ihre Lebenshaltungskosten, betrieblichen Fixkosten und Arbeitsstunden sowie Ihren Mindestumsatz, Stundenverrechnungssatz und Angebotspreis.
Wie finde ich geeignete Räumlichkeiten?
Die CD umfasst eine große Sammlung von öffentlichen Gründer- und Technologiezentren (keine gewerblichen Angebote). Wenn Sie ein Gründer- oder Technologiezentrum aus der angezeigten Trefferliste auswählen, erhalten Sie eine ausführliche Detailbeschreibung des Standortes. Informieren Sie sich beispielsweise über Mietpreise, Verkehrsanbindung oder Ansprechpartner.
Gibt es für meine Finanzierung Fördermittel?
Prüfen Sie, ob für Ihre Finanzierung Fördermittel des Bundes bereit stehen! Sie geben einige Daten ein (z. B. Ihre eigenen Mittel) und erhalten Informationen über in Frage kommende Fördermittel des Bundes inkl. mehrerer Finanzierungsvorschläge. Weitere Informationen zu möglicher Förderung erhalten Sie auch in der Förderdatenbank der Bundesregierung.
Wie liege ich mit meinen Planwerten im Vergleich zur Konkurrenz?
Sie errechnen auf Basis Ihrer Planzahlen erste Unternehmenskennzahlen für Ihr Geschäftsvorhaben. Und Sie vergleichen diese Zahlen mit Durchschnittswerten aus Ihrer Branche. Das hilft dabei, wichtige Fragen im Hinblick auf die Unternehmenssteuerung zu beantworten.
Was kosten mich Leistungen meines Steuerberaters?
Mit Ihrem Steuerberater steht Ihnen ein Experte zur Seite, der Ihr Gründungsvorhaben in vielfältiger Weise unterstützen kann. Und das kostet weniger als Sie vielleicht denken. Der Rahmen für die Vergütung seiner Leistungen ist gesetzlich geregelt, die CD enthält hierzu viele Informationen und Beispiele.
19. Mai 2010 um 07:18 Uhr
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Nico Scholz erwähnt. Nico Scholz sagte: Gewährung eines Zuschusses für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit http://cli.gs/90HH9 [...]