BMF zur Anzeigepflicht von Auslandsbeteiligungen
Mit Schreiben vom 15.04.2010 – IV B 5 – S 1300/07/10087 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anzeigepflicht von Auslandsbeteiligungen Stellung genommen.
Neben allgemeinen Erläuterungen zur Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 Abgabenordnung (AO) geht das Ministerium auf die Meldepflicht der Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften sowie auf die Meldung des Erwerbs von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse näher ein.
Das BMF stellt klar, dass ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht eine Steuerordnungswidrigkeit darstellt, die vorbehaltlich des § 378 AO mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Mit dem Schreiben werden die zuvor zu diesem Thema ergangenen Schreiben vom 19.03.2003 sowie vom 17.08.2004 aufgehoben.
Neben dem Schreiben hat das BMF für einen Übergangszeitraum auch die für die Meldung zu verwendenden amtlichen Vordrucke auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater
Veröffentlicht in Einkommen-/Lohnsteuer


23. April 2010 um 07:27 Uhr
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Nico Scholz erwähnt. Nico Scholz sagte: BMF zur Anzeigepflicht von Auslandsbeteiligungen http://cli.gs/rv3WS [...]