Abkommen über Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas
Deutschland und die Bahamas haben eine Vereinbarung über den Informationsaustausch in Steuersachen getroffen.

Das entsprechende Abkommen wurde am 09.04.2010 vom deutschen Botschafter, Jürgen Engel, und dem Außenminister und stellvertretenden Premierminister der Bahamas, Theodore Brent Symonette unterzeichnet.
Das Abkommen gewährt den deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind (z.B. Bereitstellung von Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen).
Der Zugang zu den Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Das Abkommen entspricht nach Angaben des Finanzministeriums den Transparenz-Standards der OECD.
Zu seinem Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Das Abkommen ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater
Veröffentlicht in Verfahrensrecht


16. April 2010 um 08:03 Uhr
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Nico Scholz erwähnt. Nico Scholz sagte: Abkommen über Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas http://cli.gs/H0e6p [...]