Abkommen über Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas

16. April 2010 von Nico Scholz

Deutschland und die Bahamas haben eine Vereinbarung über den Informationsaustausch in Steuersachen getroffen.

Das entsprechende Abkommen wurde am 09.04.2010 vom deutschen Botschafter, Jürgen Engel, und dem Außenminister und stellvertretenden Premierminister der Bahamas, Theodore Brent Symonette unterzeichnet.

Das Abkommen gewährt den deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind (z.B. Bereitstellung von Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen).

Der Zugang zu den Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Das Abkommen entspricht nach Angaben des Finanzministeriums den Transparenz-Standards der OECD.

Zu seinem Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Das Abkommen ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater

Veröffentlicht in Verfahrensrecht

1 Antwort

  1. Tweets die Abkommen über Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas | SteuerlandBlog erwähnt -- Topsy.com

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Nico Scholz erwähnt. Nico Scholz sagte: Abkommen über Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas http://cli.gs/H0e6p [...]

Kommentieren:

Bitte beachten Sie: Die Kommentare werden moderiert freigeschalten.

Über das SteuerlandBlog – Der Blog rund um das Thema Steuern / Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR / Steuerberater in Rottweil

Wir begrüßen Sie zu unserem SteuerlandBlog. Hier finden Sie nicht nur die neuesten Meldungen und Trends aus dem Steuerland. Hier können Sie auch interessante Kommentare und Meinungen dazu lesen - und selbst schreiben! Wir laden Sie herzlich dazu ein, an unserer Plattform teilzunehmen und gemeinsam mit Anderen aktuelle Themen zu diskutieren. Bestimmt findet sich dabei auch der eine oder andere gute Tipp. Am besten, Sie steigen jetzt gleich als SteuerlandBlogger ein. Dazu einfach am ausgewählten Beitrag "Kommentieren" anklicken. Und los geht's - denn SteuerlandBlog ist Ihre Welt!

KANZLEI WITTE & SCHOLZ STEUERBERATER  |  Konrad-Witz-Straße 40  |  78628 Rottweil  |  Telefon 0741 - 23 807  |  Telefax 0741 - 13 807  |  www.witte-scholz.de