Neues DBA Deutschland Schweiz
Deutschland und die Schweiz haben sich am vergangenen Freitag (26.03.2010) auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt.
Mit dem Abkommen soll der Informationsaustausch zwischen beiden Staaten erleichtert und so die Steuerhinterziehung eingedämmt werden. Nach dem DBA werden sowohl Deutschland als auch die Schweiz zur Amtshilfe nach dem OECD-Standard verpflichtet. Bislang hat die Schweiz lediglich in Fällen des nach schweizerischem Recht definierten Steuerbetrugs, nicht aber bei der Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet. Beim Steuerbetrug müssen beispielsweise Dokumente gefälscht worden sein. Mit der neuen Vereinbarung hebt die Schweiz die bisherige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf.
Das geänderte Abkommen soll sich nur auf Neufälle beziehen und muss noch von beiden Ländern verabschiedet werden.
Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater
Veröffentlicht in Einkommen-/Lohnsteuer


30. März 2010 um 07:08 Uhr
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Nico Scholz erwähnt. Nico Scholz sagte: Neues DBA Deutschland Schweiz http://cli.gs/Mq6NG [...]