Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen

15. März 2010 von Nico Scholz

Mit Schreiben vom 05.03.2010 hat das Bundesfinanzministerium zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen Stellung genommen.

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der Steuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Von der Steuerbegünstigung umfasst sind nur Leistungen, die unmittelbar der Übernachtung dienen. Nicht hierzu zählen somit bspw. das Frühstück, Halb- oder Vollpension oder “All inclusive-Pakete”. Für diese Leistungen gilt weiterhin der Regelsteuersatz i.H.v. 19 Prozent. In dem Schreiben geht das Ministerium auf folgende Punktet näher ein:

 

  • Zu welchem Zeitpunkt gilt eine Beherbergungsleistung als ausgeführt?
  • Was ist unter einer Beherbergungsleistung zu verstehen?
  • Was fällt unter die kurzfristige Vermietung von Campingflächen?
  • Welche Leistungen dienen nicht unmittelbar der Vermietung?
  • Wie sind Reiseleistungen zu behandeln, die der Margenbesteuerung unterliegen?
  • Wie hat eine ordnungsgemäße Rechnung auszusehen?

Zudem werden in dem Schreiben die lohnsteuerrechtlichen Folgen der Neuregelung näher erläutert.

Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater

Veröffentlicht in Einkommen-/Lohnsteuer, Umsatzsteuer

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