Mehrwertsteuerpaket: Wir bereiten Sie rechtzeitig darauf vor
Das Mehrwertsteuerpaket der EU wird ab 2010 mehrere Umstellungen im deutschen Umsatzsteuerrecht mit sich bringen. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU -weiten Änderungen mit dem Jahressteuergesetz 2009 in nationales Recht gefasst. Wirksam werden die Änderungen aber erst zum 1. Januar 2010. Die weitest reichende Änderung im Mehrwertsteuerpaket betrifft den Ort einer Dienstleistung. Mit Ausnahmen galt bisher in der Regel der Sitz des leistenden Unternehmers als Ort der Leistungserbringung. Nach der Umstellung gilt eine Zweiteilung der Systematik: Dienstleistungen, die das Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, werden dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist – oder am Ort seiner vom Sitz abweichenden Betriebsstätte, falls die Leistung an diese erbracht wird. Dienstleistungen an Verbraucher werden nach wie vor an dem Ort besteuert, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist. Wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Das Wichtigste haben wir für Sie auf den kommenden Seiten zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie aber natürlich gerne auch persönlich. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle, sich rechtzeitig, nämlich noch vor dem Jahreswechsel, ausführlich mit der Thematik zu befassen.
Veröffentlicht in Umsatzsteuer

