Mehrwertsteuerpaket: Wir bereiten Sie rechtzeitig darauf vor

3. November 2009 von admin

Das Mehrwertsteuerpaket der EU wird ab 2010 mehrere Umstellungen im deutschen Umsatzsteuerrecht mit sich bringen. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU -weiten Änderungen mit dem Jahressteuergesetz 2009 in nationales Recht gefasst. Wirksam werden die Änderungen aber erst zum 1. Januar 2010. Die weitest reichende Änderung im Mehrwertsteuerpaket betrifft den Ort einer Dienstleistung. Mit Ausnahmen galt bisher in der Regel der Sitz des leistenden Unternehmers als Ort der Leistungserbringung. Nach der Umstellung gilt eine Zweiteilung der Systematik: Dienstleistungen, die das Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, werden dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist – oder am Ort seiner vom Sitz abweichenden Betriebsstätte, falls die Leistung an diese erbracht wird. Dienstleistungen an Verbraucher werden nach wie vor an dem Ort besteuert, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist. Wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Das Wichtigste haben wir für Sie auf den kommenden Seiten zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie aber natürlich gerne auch persönlich. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle, sich rechtzeitig, nämlich noch vor dem Jahreswechsel, ausführlich mit der Thematik zu befassen.

Veröffentlicht in Umsatzsteuer

Kommentieren:

Bitte beachten Sie: Die Kommentare werden moderiert freigeschalten.

Über das SteuerlandBlog – Der Blog rund um das Thema Steuern / Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR / Steuerberater in Rottweil

Wir begrüßen Sie zu unserem SteuerlandBlog. Hier finden Sie nicht nur die neuesten Meldungen und Trends aus dem Steuerland. Hier können Sie auch interessante Kommentare und Meinungen dazu lesen - und selbst schreiben! Wir laden Sie herzlich dazu ein, an unserer Plattform teilzunehmen und gemeinsam mit Anderen aktuelle Themen zu diskutieren. Bestimmt findet sich dabei auch der eine oder andere gute Tipp. Am besten, Sie steigen jetzt gleich als SteuerlandBlogger ein. Dazu einfach am ausgewählten Beitrag "Kommentieren" anklicken. Und los geht's - denn SteuerlandBlog ist Ihre Welt!

KANZLEI WITTE & SCHOLZ STEUERBERATER  |  Konrad-Witz-Straße 40  |  78628 Rottweil  |  Telefon 0741 - 23 807  |  Telefax 0741 - 13 807  |  www.witte-scholz.de