Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird verlängert
Mit einer Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen, die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Wird mit der Kurzarbeit im Jahr 2010 begonnen, kann Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate gezahlt werden.
Derzeit gilt aufgrund der Wirtschaftskrise eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Diese Regelung ist bis zum Jahresende befristet. Sie behält aber ihre Gültigkeit für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bereits in diesem Jahr begonnen haben oder noch bis Jahresende beginnen. Wenn also ein Unternehmen bis Ende 2009 Antrag auf Kurzarbeit stellt, kann dort theoretisch bis Ende 2011 “kurz” gearbeitet werden. Ohne den Erlass der Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit wieder auf die grundsätzlich vom Gesetz vorgesehenen sechs Monate zurückgehen.
Mit der neuen Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsfrist auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt nur für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Den Arbeitgebern, die im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, wird somit Planungssicherheit gegeben.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) online
Veröffentlicht in Einkommen-/Lohnsteuer, Sozialversicherung


27. November 2009 um 12:20 Uhr
Die Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR begrüßt diese Verlängerung.